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Fahrzeugführer muss nicht durch Fahrbahnmarkierungen Abstand ermitteln können
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Fahrzeugführer nicht mit Hilfe der Fahrbahnmarkierungen seinen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermitteln können muss. Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Amtsgericht Wildeshausen festgestellt, dass ein Lkw-Fahrer auf der Autobahn 1 den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten hatte. Es verurteilte den Fahrer zu einem Bußgeld von 80 Euro. … Den ganzen Artikel lesen »
Veröffentlicht unter: Personal