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Elektronische Lohnsteuerkarte

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Zum 1. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Bereits ab dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen.Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM ab dem 1. Januar 2013 wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Antragsgebundene Freibeträge sind jedoch wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen, soweit sie nicht bereits einmal mehrjährig beantragt wurden (wie z.B. Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene).
Die Arbeitgeber müssen ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren anpassen. Um den Arbeitgebern und der Verwaltung einen schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen, wird ein Einführungszeitraum geschaffen. Der Arbeitgeber muss danach spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum die ELStAM abrufen und anwenden.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

Und hier noch einige wichtige Informationen zur “Elektronischen Lohnsteuerkarte” ab 2013

Arbeitgeber-Abrufverfahren

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Eine Antwort zu "Elektronische Lohnsteuerkarte"

  1. dk sagt:

    Hier noch ein sehr wichtiger Link:

    https://www.elster.de/