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Notfallspiegel

Sie haben keine Sicht mehr nach hinten und ohne funktionsfähigen linken Außenspiegel dürfen Sie nicht weiterfahren, denn die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs ist erloschen (§56(1) StVZO). Wenn sie es trotzdem tun, riskieren Sie nicht nur eine Strafe (OWi), sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Ihre Versicherung könnte Sie zum Beispiel nach einem Unfall in Regress nehmen. Abgesehen davon würden Sie im „Blindflug“ fahren und andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährden, da Sie nicht mehr sehen können, was hinter Ihnen passiert.

http://www.notfallspiegel.de/de/

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