Artikel Kommentare

Das Unternehmerportal » Allgemein, Personal » Verzicht auf die Urlaubsbescheinigung

Verzicht auf die Urlaubsbescheinigung

Die in Deutschland bereits seit längerem geltende Verfahrensweise, dass die Fahrer die Dokumentation sämtlicher nachweispflichtiger Zeiten (Urlaub, Krankheit etc.) selbst vornehmen können, ohne eine Bescheinigung des Unternehmers mitführen zu müssen, wird durch Artikel 34 VO (EU) Nr. 165/2014 nun auch im EU-Recht verankert.
In Deutschland ist die Verwendung der Bescheinigung weiterhin zulässig (§ 20 Fahrpersonalverordnung).

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr

Geschrieben von

Veröffentlicht unter: Allgemein, Personal · Schlagwörter:

Kommentare sind geschlossen.