Artikel Kommentare

Das Unternehmerportal » Archive

EU-weite Anerkennung der Übergangsfristen

Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein der D- und C-Klassen vor den maßgeblichen Stichtagen erhalten haben, sind aufgrund des Bestandsschutzes davon befreit, die Qualifikation durch Schulung und Prüfung zu erwerben. Sie unterliegen jedoch der allen Berufskraftfahrern obliegenden Pflicht, alle 5 Jahre an einer 35-stündigen Weiterbildung teilzunehmen. Nach der in § 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) enthaltenen grundsätzlichen Regelung muss die erste Weiterbildung im Personenverkehr bis zum 10. September 2013 und im Güterkraftverkehr bis zum 10. September 2014 absolviert und nachgewiesen werden. Um den betroffenen Berufskraftfahrern die Gelegenheit zu geben, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, sieht das BKrFQG eine Übergangsregelung vor, nach der die Regelfrist für die erste Weiterbildung um maximal 2 Jahre überschritten werden darf. Dies gilt für alle Personen, deren Führerschein innerhalb der auf … Den ganzen Artikel lesen »

Veröffentlicht unter: Personal

App „Im EU-Ausland“

Laden Sie die App „Im EU-Ausland“ kostenlos herunter! Wie schnell darf ich auf spanischen Autobahnen fahren? Muss ich in Schweden auf dem Fahrrad einen Helm tragen? Die kostenlose App über Straßenverkehrssicherheit in Europa enthält nicht nur alle wichtigen Vorschriften … Den ganzen Artikel lesen »

Veröffentlicht unter: Allgemein, Fahrzeug