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Kraftverkehrsunternehmen, Verkehrsleiter

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates.

Diese Verordnung regelt die Vorschriften im Hinblick auf den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der die Berufe des Güterkraftverkehrsunternehmers * und des Personenkraftverkehrsunternehmers * umfasst. Sie gilt für alle Unternehmen, die diesen Beruf in der Europäischen Union (EU) ausüben sowie für Unternehmen, die die Absicht haben, diesen Beruf auszuüben.

Unternehmen, die vor dem 4. Dezember 2009 bereits die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erhalten haben, müssen den Bestimmungen dieser Verordnung bis zum 4. Dezember 2011 genügen.

Das ganze Regelwerk findet ihr hier.

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