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Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E
Die “Anhängerregelung” bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten. Die Vorschriften gelten ab 19. Januar 2013.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siehe auch: Führerscheinklassen ab 2013 und: Führerscheinklassen bis 2012