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ADR-Schein nur noch mit Lichtbild

Ab 1. Januar 2013 werden die bisherigen Papierführerscheine durch Scheckkarten (ADRCard) ersetzt, wie es die internationalen Vorschriften durch die Änderung des Kapitels 8.2 ADR vorsehen.
Für die neue ADR-Karte ist ein Lichtbild in Passbildqualität nach Anlage 8 der Passverordnung erforderlich.
Bis 31.12.2012 von der IHK ausgestellte orangefarbene ADR-Bescheinigungen dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.

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