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Handy darf am Steuer auch nicht als Navi bedient werden
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden. Auch wenn der Fahrer mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene «Benutzung». Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten (Az.: III-5 RBs 11/13, rechtskräftig).
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Zum ausdrucken für die Mitarbeiter: Handyverbot
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