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Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.

Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger.

Verbotszeiten:
Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 – 20.00 Uhr.

Quelle: BMVBS

Verbotsstrecken: siehe hier

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