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Urheberrecht: Europäischer Gerichtshof entscheidet fürs freie Verlinken
Direkte Links sind erlaubt, Einbetten unter Umständen auch: Der Europäische Gerichtshof konkretisiert in einem ersten Urteil eine alte EG-Richtlinie fürs Facebook-Zeitalter. Tenor: Staaten sollten die Rechte von Urhebern nicht durch extreme Auslegungen allzu sehr ausweiten.
Quelle: Spiegel Online
Veröffentlicht unter: Allgemein · Schlagwörter: Büro, Software