Artikel Kommentare

Das Unternehmerportal » Allgemein, Personal » Der Mindestlohn

Der Mindestlohn

Das “Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie”, als Gesetz für den Mindestlohn, tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und sorgt ab dem 1. Januar 2015 für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze. Damit erfolgt eine Stärkung der Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien mit dem Ziel, angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen.

Das Gesetz wurde am 5. Juni 2014 im Deutschen Bundestag in 1. Lesung und am 3. Juli 2014 in 2./3. Lesung beraten. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 11. Juli 2014 erfolgt. Damit erhält die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2015 zum ersten Mal seit ihrem Bestehen einen allgemeingültigen flächendeckenden Mindestlohn.

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beinhaltet in erster Linie das Mindestlohngesetz mit den Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro je Zeitstunde. Außerdem enthält es Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen..

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Mindestlohn kommt

Siehe auch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Geschrieben von

Veröffentlicht unter: Allgemein, Personal · Schlagwörter: , ,

Kommentare sind geschlossen.